Bürgerbegehren Waldschulneubau rechtlich unzulässig!

Waldschule

10. Dezember 2017

CSU hat Vertrauen der Bürger mit fehlerhaftem Bürgerbegehren leichtfertig missbraucht

Vorschnelles Bürgerbegehren ohne Rücksprache mit Schulleitung und Elternbeirat

Schulneubau kommt trotzdem!

Überraschender Paukenschlag in der Dezember Sitzung des Rückersdorfer Gemeinderates. Das von der CSU unterstützte Bürgerbegehren ist aus mehreren Gründen unzulässig.

Gleich drei Gutachter, der Bayerische Gemeindetag, die Rechtsaufsicht des Landkreises Nürnberger Land, sowie ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, kommen unabhängig voneinander zu der Einschätzung, dass das vorliegenden Bürgerbegehren, in diese Form nicht zulässig ist.

In drei wesentlichen Bereichen haben sie erhebliche rechtliche Bedenken, die einer Zulassung zum Bürgerentscheid entgegenstehen.

1. Kopplungsverbot

Nach Art. 18a Abs. 4 Satz 1 der Gemeinde Ordnung (GO) muss das Bürgerbegehren eine Fragestellung beinhalten, die „eindeutig“ mit JA oder NEIN zu beantworten ist. Dies ist im vorliegenden Fall definitiv nicht gegeben, da die Initiatoren in ihrer Fragestellung zwei gemeindliche Projekte, Neubau einer Grundschule und Verhinderung eines Bürgerzentrums, mit einander verknüpft hatten.

2. Bestimmtheitsgrundsatz

Das bedeutet, dass die Bürger beim Bürgerentscheid klar erkennen müssen, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben.
Im vorliegenden Fall ist es nach Einschätzung aller Gutachter nicht klar zu erkennen, ob die Initiatoren nur einen sofortigen Schulneubau erreichen wollen, bzw. diesen Neubau „anstelle“ des geplanten Bürgerzentrums, auf dem gemeindlichen Grundstück in der Schloßgasse anstreben. Eine weitere Alternative die man aus dem vorgelegten Text ableiten könnte, wäre eventuell ein Verzicht auf das geplante Bürgerzentrum zu Gunsten eines Schulneubaues. Dieses Verwirrspiel ließe sich mit weiteren Varianten beliebig fortführen.
- Klarheit sieht anders aus! -

3. Begründung des Bürgerbegehrens

Die Begründung des Bürgerbegehrens erfüllt eine wichtige Informationsfunktion, weil sie den Unterzeichnern verdeutlicht, worauf sich die Fragestellung bezieht und welche Motive aus Sicht der Initiatoren für den angestrebten Bürgerbescheid maßgeblich sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich die unterzeichnenden Bürger sich 100-prozentig darauf verlassen können, dass die dargestellte Problematik der Wahrheit entspricht. Auch dies ist im vorgelegten Bürgerbegehren nicht der Fall!

Die Passage, dass die Bausubstanz der Waldschule „in einem miserablen Zustand ist“, entspricht nicht den Tatsachen und ist schlichtweg falsch. Es wird der irreführende Eindruck erweckt, dass die Substanz der Waldschule so schlecht sei, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Tatsächlich erfolgt ein völlig normaler und reibungsloser Schulbetrieb, der weder durch die Bausubstanz, noch durch ständige Ausbesserungsarbeiten beeinträchtigt ist.

Auch der Verweis auf die angeblich „dauerhaft gefährdeten“ Gemeindefinanzen ist falsch!
Ganz im Gegensatz zu der Darstellung auf den Unterschriftslisten, hat die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Nürnberger Land in ihrem Bericht vom 01.02.2017 festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Dauerhaften Leistungsfähigkeiten der Gemeinde Rückersdorf nach den vorliegenden Daten bestehen.

Auf Grund dieser rechtlichen Bedenken der drei Gutachter hat die Verwaltung der Gemeinde Rückersdorf dem Gemeinderat empfohlen, dem Bürgerbegehren in der vorliegenden Form nicht stattzugeben. Dieser Empfehlung ist die Mehrheit des Rates gefolgt.

Aus Sicht der SPD hat die örtliche CSU mit diesem fehlerhaften Bürgerbegehren das Vertrauen der Bürger leichtfertig missbraucht.

Die Enttäuschung der rund 900 Unterzeichner ist für die Rückersdorfer SPD nachvollziehbar, da sich diese, durch die verzerrte Darstellung der Situation in den Unterschriftslisten, nun hinters Licht geführt sehen.

Hierfür ist jedoch nicht die Gemeinderatsmehrheit verantwortlich, die dieses fehlerhafte Bürgerbegehren auf Grund der schwerwiegenden rechtlichen Hinweise der Fachbehörden ihre Zustimmung verweigern musste, sondern die von der örtlichen CSU unterstützten Initiatoren.

Fakt war und ist:

  • Dass im aktuellen Haushalt 2017, sowie im mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde bereits erhebliche Mittel für einen Schulneubau eingestellt sind.

  • Dass der Gemeinderat vor seinen weiteren Entscheidungen noch einen Elterninformationsabend durchführen wollte.

  • Dieser erfolgte am 26. Oktober 2017, in dem die anwesenden Eltern umfassend informiert wurden und ihre Vorstellungen zu der künftigen Schulform einbringen konnten.

  • Dass der Gemeinderat vor seinen weiteren Entscheidungen noch den Anforderungskatalog von Schulleitung und Elternbeirat zu einem Schulneubau abwarten wollte.

  • Dieser wurden nun am 01. Dezember 2017 dem Gemeinderat übergeben. Bereits in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 hat der Gemeinderat diesen Anforderungskatalog von Schulleitung und Elternbeirat als Grundlage für seine weiteren Beratungen beschlossen.

Hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens vor ihrem schnellen Vorstoß, zuerst das Gespräch mit Schulleitung, Elternbeirat und Gemeinderat gesucht, hätte sich aus Sicht der SPD der ganze Aufwand eines Bürgerbegehrens erübrigt.

Unsere Position zur Waldschule

Die Rückersdorfer SPD stand und steht einem Neubau der Waldschule grundsätzlich positiv gegenüber.

Dies kam bereits im Januar 2017 in der Stellungnahme des SPD Fraktionsvorsitzenden Alexander von Ciriacy–Wantrup zum Haushalt 2017 deutlich zum Ausdruck gebracht. (Siehe)
* Stellungnahme der SPD Gemeinderatsfraktion zum Haushalt 2017

Auch in verschiedenen SPD Veranstaltungen zur aktuellen Kommunalpolitik am wurde dies nochmals bekräftigt. (Siehe)
* Rechenschaftsbericht der SPD Gemeinderatsfraktion JHV 2017 des SPD Ortsvereins

Der laufende Prozess für einen Neubau der Waldschule wird von uns auch künftig konsequent unterstützt und vorangetrieben.

Wir stehen zu unserem Wort!

Waldschulneubau – Wir sind dabei!

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